§ 51 – Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
(1) Die Agentur für Arbeit kann förderungsberechtigte junge Menschen durch berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen fördern, um sie auf die Aufnahme einer Berufsausbildung vorzubereiten oder, wenn die Aufnahme einer Berufsausbildung wegen in ihrer Person liegender Gründe nicht möglich ist, ihnen die berufliche Eingliederung zu erleichtern. (2) Eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme ist förderungsfähig, wenn sie nicht den Schulgesetzen der Länder unterliegt und normal nach Aus- und Fortbildung sowie Berufserfahrung der Leitung und der Lehr- und Fachkräfte, nach Gestaltung des Lehrplans, nach Unterrichtsmethode und Güte der zum Einsatz vorgesehenen Lehr- und Lernmittel eine erfolgreiche berufliche Bildung erwarten lässt. normal arabic Eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, die teilweise im Ausland durchgeführt wird, ist auch für den im Ausland durchgeführten Teil förderungsfähig, wenn dieser Teil im Verhältnis zur Gesamtdauer der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme angemessen ist und die Hälfte der vorgesehenen Förderdauer nicht übersteigt. (3) Eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme kann zur Erleichterung der beruflichen Eingliederung auch allgemeinbildende Fächer enthalten und auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses vorbereiten. (4) Betriebliche Praktika können abgestimmt auf den individuellen Förderbedarf in angemessenem Umfang vorgesehen werden.
Kurz erklärt
- Die Agentur für Arbeit unterstützt junge Menschen mit berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung oder zur beruflichen Eingliederung.
- Förderungsfähig sind Maßnahmen, die nicht den Schulgesetzen unterliegen und eine erfolgreiche berufliche Bildung erwarten lassen.
- Teile der Bildungsmaßnahme können im Ausland stattfinden, solange sie angemessen sind und die Förderdauer nicht überschreiten.
- Die Maßnahmen können auch allgemeinbildende Fächer beinhalten und auf den Erwerb eines Hauptschulabschlusses vorbereiten.
- Betriebliche Praktika können je nach individuellem Förderbedarf in angemessenem Umfang angeboten werden.